- alle Selbständigen und Freiberufler - alle Beamte und Beamtenanwärter - Studenten bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres
- alle Angestellten mit einem Jahreseinkommen über € 48.150,- brutto (2008) - alle nicht pflichtversicherten Familienangehörige - alle übrigen Personen mittels einer Zusatzkrankenversicherung
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